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Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium

Der Bundesfinanzhof hatte in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung mit Urteilen vom 28.7.2011 (Aktenzeichen VI R 7/10 und VI R 38/10) festgestellt, dass die seinerzeitige gesetzliche Regelung zur eingeschränkten Abzugsfähigkeit von Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums nicht daran hindert, diese Kosten als vorweggenommene Werbungskosten abzuziehen. Der Abzug als Werbungskosten ist vorrangig vor einem etwaigen Sonderausgabenabzug zu prüfen.

 

Bei ausreichendem sachlichem Zusammenhang der Aufwendungen mit der angestrebten Berufstätigkeit kann der Werbungskostenabzug begehrt werden. Der Bundesfinanzhof bejaht den Abzug von Kosten eines Erststudiums oder einer erstmaligen Berufs- ausbildung als vorab entstandene Werbungs- kosten, wenn gewährleistet ist, dass das Studium bzw. die Ausbildung Berufswissen vermittelt und damit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist.
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Aktuelle Stellenangebote

Für unseren Hauptsitz in Mannheim bieten wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung unseres Teams die folgenden Stellenangebote an. Nähere Informationen zu diesen finden sie unter dem jeweiligen Link!

Für unsere Niederlassung in Konstanz bieten wir die folgenden Stellenangebote an. Nähere Informationen zu diesen finden sie unter dem jeweiligen Link!

Die Errichtung und Besteuerung einer Familienstiftung

Artikel Sonderausgabe "Die Stiftung"
von Reiner Binder und Thomas Rondot

Die Regelung der Unternehmensnachfolge stellt viele Unternehmer vor große Herausforderungen, weil immer öfter kein Nachfolger innerhalb der Familie vorhanden ist: Einerseits soll die Kontiuität des Unternehmens auch post mortem gewährleistet werden.

 

Andererseits möchte ein Unternehmer die Angehörigen versorgt wissen, deren Haftungsrisiken so weit wie möglich beschränken und die Steuerbelastung minimieren. Für all dies kann sich eine Familienstiftung in Form einer Beteiligungsträgerstiftung anbieten.
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Leistungen und Kompetenzen

Leistungen und Kompetenzen

Wirtschaftsprüfung zählt zu unseren Kernkompetenzen! Durch den risiko- und prozessorientierten Prüfungsansatz in Verbindung mit dem Einsatz einer hoch entwickelten Prüfungs- und Berichterstattungssoftware bieten wir Ihnen weit mehr als nur die Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit Ihres Einzel- oder Konzernabschlusses. mehr …

 
Leistungen und Kompetenzen

Steuerberatung. Das nationale und internationale Steuerrecht wird durch ständige Änderungen von Gesetzen zunehmend komplexer und unübersichtlicher, so dass die Gefahr von teuren Fehlern wächst. Wir stellen uns frühzeitig auf veränderte Rahmenbedingungen ein und sind permanent auf der Höhe des aktuellen Steuerrechts.  mehr …

 

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zusammen: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte und Unternehmensberater bilden gemeinsam ein beratungsstarkes Team. mehr …

 
 

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